Eintrittserklärung
Hier finden Sie die aktuelle Eintrittserklärung.
Eintritt in den TuS Lemförde
Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DS-GVO
Wichtiger Zusatz zur Eintrittserklärung.
Im Rahmen der Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) müssen wir Sie auf unsere Datenverarbeitung hinweisen.
Bitte downloaden Sie zusätzlich zur Eintrittserklärung die Einwilligung zur Datenverarbeitung des TuS Lemförde herunter und nehmen bitte auch die Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 der DS-GVO zur Kenntnis :
Die unterschriebene Eintrittserklärung und Einwilligung in die Datenverarbeitung geben Sie bitte bei ihrem Trainer, Spartenleiter oder beim Vorstand des TuS Lemförde ab.
Danke für Ihre Bemühungen und Willkommen im TuS Lemförde
Mitgliedsbeiträge
Beitragsübersicht pro Jahr:
2018 |
|||
Monatsbeitrag |
Halbjahr |
Jahresbeitrag |
|
Erwachsene |
10,00 € |
60,00 € |
120,00 € |
Familie Hauptzahler |
12,00 € |
72,00 € |
144,00 € |
Junioren |
5,50 € |
33,00 € |
66,00 € |
Senioren |
6,00 € |
36,00 € |
72,00 € |
Beitragsinfo, Kündigungsfristen und Datenschutz
Aufnahmegebühr: Die Aufnahmegebühr für eine Vereinsmitgliedschaft entfällt.
Erwachsenenmitgliedschaft: Jedes Mitglied das nicht in eine andere Mitgliedschaft fällt.
Familienmitgliedschaft: Familienmitglieder müssen im selben Haushalt wohnen und eine Lebenspartnerschaft führen. Kinder müssen noch in die
Jugendmitgliedschaft passen. Wird ein Kind in die Erwachsenenmitgliedschaft gesetzt, dann wird er aus der Familienmitgliedschaft rausgenommen.
Jugendmitgliedschaft: Jugendliche sind bis einschließlich 18 Jahren in der Jugendmitgliedschaft. In dem Jahr in dem der Jugendliche 19 Jahre alt wird, wird er in die Erwachsenenmitgliedschaft umgestellt. Sollte er sich in der Ausbildung, im Studium befinden oder noch zur Schule gehen dann kann er per Nachweis wieder in die Jugendmitgliedschaft wechseln, bis dieser Nachweis abläuft oder er 25 Jahre alt wird.
Seniorenmitgliedschaft: In die Seniorenmitgliedschaft, ab 65 Jahre, kann man nur per Antrag wechseln. Ein automatischer Wechsel wird nicht durchgeführt.
OLE-Mitgliedschaft: Kann nur gewählt werden, wenn der Kostenträger OLE e.V. ist. Beantragung ausschließlich über OLE e.V.
Verminderter Beitrag: Kann nur durch den Vorstand, im Einzelfall, genehmigt werden. Ggf. sind Nachweise erforderlich.
Kündigung: Kündigungen sind mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Jahresende schriftlich möglich.
Datenschutz: Ich bin damit einverstanden das meine Bank,- Adress- und auch Kontaktdaten elektronisch gespeichert werden. Ich bin
ebenfalls damit einverstanden, dass meine Adress- und Kontaktdaten intern für die Vereinsarbeit genutzt werden dürfen.
Es werden keine Daten an Dritte außerhalb des Vereins weitergegeben.
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
Die Entrichtung des Beitrages erfolgt zweimal im Jahr durch SEPA-Basislastschriftverfahren.
Die Beiträge werden am 10.02. und am 05.08. eines Jahres jeweils zur Hälfte abgebucht.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages
verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Bei ungerechtfertigter Rücklastschrift
oder nicht Deckung des Kontos wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,- Euro fällig.
Erstabbuchung: Die Erstabbuchung findet nach Eintritt statt. Die Vereinsmitgliedschaft wird anteilig bis zum Jahresende abgebucht.